Hinweise zur Batterie-/ Elektroaltgeräteentsorgung

Alle End­ver­brauch­er sind lt. BattG geset­zlich zur Rück­gabe von Alt­bat­te­rien verpflichtet. Die Entsorgung über den unsortierten Sied­lungsab­fall ist ver­boten. Dies wird auch durch die durchgestrich­ene Müll­tonne auf den Bat­te­rien verdeut­licht. Falls sich auf den Bat­te­rien Angaben find­en wie HG = Queck­sil­ber, CD = Cad­mi­um oder PB = Blei, ist der Gren­zw­ert o. g. Stoffe über­schrit­ten. Bat­te­rien kön­nen uns unent­geltlich frei Haus zurück­ge­sendet wer­den.